Friedhöfe in allen Orten dauerhaft erhalten – Gebührenanstieg stabilisieren
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Gebührenordnung der Friedhöfe der Gemeinde Nohfelden ist noch einmal deutlich geworden, dass weder eine Senkung der Unterhaltungskosten der zwölf Einsegnungshallen selbst bei einer Schließung der Hälfte der Hallen, noch die jetzt vorgesehene Gebührenerhöhung nachhaltig zur Schließung der Deckungslücke im Gebührenhaushalt beitragen können.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte Sie, den o.g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 12.05.2015 zu setzen.
Antragsbegründung:
Im Zusammenhang mit der Beratung über die Gebührenordnung der Friedhöfe der Gemeinde Nohfelden ist noch einmal deutlich geworden, dass weder eine Senkung der Unterhaltungskosten der zwölf Einsegnungshallen selbst bei einer Schließung der Hälfte der Hallen, noch die jetzt vorgesehene Gebührenerhöhung nachhaltig zur Schließung der Deckungslücke im Gebührenhaushalt beitragen können.
Ursache der Deckungslücke sind in hohem Maße die Kosten für die Bewirtschaftung der Anlagen durch den Bauhof. Diese machen mit ca. 210.000 Euro über 2/3 der Gesamtkosten des Friedhofswesens aus. Allein die zu erwartenden Tarifsteigerungen werden in drei bis vier Jahren die jetzt diskutierte Gebührenanpassung aufgezehrt haben.
Weiterhin ist festzustellen, dass im Jahr 2014 36 % der Bestattungen auf Gemeindefriedhöfen in einer Urnenwand erfolgten, weitere 18 % als Urnenerdbestattung. Zusammengenommen nehmen diese Bestattungsformen also mehr als die Hälfte aller Bestattungen ein.
Aus den vorgenannten Gründen – die Kosten für die Flächenbewirtschaftung auf der einen und der deutlich rückläufige Flächenbedarf auf der anderen Seite – kann nur eine deutliche Flächenreduzierung zu einer Stabilisierung des Gebührensystems führen.
Diese Flächenreduzierung soll dabei so gestaltet werden, dass die Flächen optisch durch geeignete Grünmaßnahmen aus dem Friedhofgelände ausgegliedert werden und keiner weiteren Pflege bedürfen. Teilweise – wo Friedhöfe an Waldflächen grenzen – können bspw. auch Bäume angepflanzt werden. Zur dauerhaften Wahrung der Totenruhe sollen die stillgelegten Flächen natürlich weiterhin eingefriedet bleiben. Flächen, die noch nie für Bestattungen in Anspruch genommen werden sind, können kurzfristig aus dem Gelände ausgegliedert werden, sofern sie sich in Randlage bewegen.
Durch eine Flächenreduzierung um 33 % und damit einhergehende Senkung der Bewirtschaftungskosten sollen somit deutlich über 50.000 EUR eingespart werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, dem Bauausschuss am 08.09.2015 einen Vorschlag vorzulegen, welche Friedhofsflächen bis zum Jahr 2035 dauerhaft stillgelegt werden können. Ziel soll dabei eine Flächenreduzierung um 33 % sein.
Im Anschluss sollen die Ergebnisse der Beratung den betroffenen Ortsräten zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Dietz